Das Land NRW erlässt eine angepasste Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021. Die wesentlichen Änderungen sind im PDF-Dokument gelb markiert und betreffen vorwiegend die sogenannte „Notbremse“.
Die aktuelle Coronschutzverordnung zum Download:
Das Land NRW erlässt eine angepasste Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021. Die wesentlichen Änderungen sind im PDF-Dokument gelb markiert und betreffen vorwiegend die sogenannte „Notbremse“.
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