Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt sie um eine entsprechende Verpflichtung.
Zur Veröffentlichung der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unternehmen-muessen-tests-anbieten-1888764