In der ab dem 27.07.2021 gültigen Coronaschutzverordnung gibt es eine Änderung. Die Einstufung in eine höhere Inzidenzstufe (§1 Abs. 4) erfolgt jetzt erst nach 8 Tagen (vorher 3 Tage).
(4) Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt diese Verordnung die erforderlichen
Schutzmaßnahmen bezogen auf folgende Stufen:
1. die Inzidenzstufe 0, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10 vorliegt,
2. die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 10, aber höchstens 35 vorliegt,
3. die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt,
und
4. die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an acht
aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten
Tag.
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