Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom 19.03.2022 an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.
Vielleicht gefällt dir auch
Aktuelle Informationen zu den Verhaltensregeln im Umgang mit dem Cornoavirus finden sich unter: https://www.land.nrw/corona
Die aktuelle Coronaschutzverordnung kann hier herunter …
Das Land NRW hat neue Coronaverordnungen veröffentlicht.
Download der Coronaschutzverordnung:
Download der Coronatest- und quarantäneverordnung:
Downlaod …
Die WBG ist mit einem Infostand am 04. März 2017 von 10 – 12 Uhr am Brüninghausplatz vertreten. Alle interessierten …